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   BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 82/88   

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https://dejure.org/1989,4374
BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 82/88 (https://dejure.org/1989,4374)
BAG, Entscheidung vom 14.11.1989 - 1 ABR 82/88 (https://dejure.org/1989,4374)
BAG, Entscheidung vom 14. November 1989 - 1 ABR 82/88 (https://dejure.org/1989,4374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Pflichtuntersuchung des Bordpersonals in Betriebsvereinbarung - Wirksamkeit einzelner Bestimmungen einer Konzernbetriebsvereinbarung - Prozessführungsbefugnis der Konzernvertretung - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für die Entscheidung über das ...

  • reise-recht-wiki.de

    Pflichtuntersuchung von Bordpersonal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelungsmöglichkeit der Pflichtuntersuchung von Bordpersonal durch Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Auszug aus BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 82/88
    Dies steht aber nicht der Annahme entgegen, die Konzernvertretung mache ein eigenes Recht geltend (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972).

    Auch die aufgrund dieser gesetzlichen Ermächtigung geregelte tarifliche Betriebsverfassung und die sich daraus ergebenden Streitigkeiten sind daher Angelegenheiten aus dem BetrVG i.S. von § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 1985 - 1 ABR 56/83 - AP Nr. 4 zu § 117 BetrVG 1972 und vom 10. Juni 1986, aaO).

    Auch aufgrund einer tariflichen Regelung errichtete Organe und Stellen der Betriebsverfassung sind im Beschlußverfahren beteiligungsfähig (Senatsbeschlüsse vom 5. November 1985 und 10. Juni 1986, aaO).

  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 368a Abs. 1 S. 1 RVO

    Auszug aus BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 82/88
    Diese Einschränkung des aus Art. 2 Abs. 1 GG herzuleitenden Anspruchs auf freie Arztwahl (BVerfGE 16, 286, 303 f.) ist jedoch verfassungsgemäß.
  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 56/83

    Berechtigung der Personalvertretung des fliegenden Personals einer

    Auszug aus BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 82/88
    Auch die aufgrund dieser gesetzlichen Ermächtigung geregelte tarifliche Betriebsverfassung und die sich daraus ergebenden Streitigkeiten sind daher Angelegenheiten aus dem BetrVG i.S. von § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 1985 - 1 ABR 56/83 - AP Nr. 4 zu § 117 BetrVG 1972 und vom 10. Juni 1986, aaO).
  • ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Dispositionsvorbehalt

    zum (Grund-)Recht auf freie Arztwahl beiläufig etwa BAG 13.12.2001 - 8 AZR 131/01 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung Nr. 69 = ZTR 2002, 442 [II.2 c. - "Juris"-Rn. 27]: "Recht auf freie Arztwahl"; zuvor schon BAG 14.11.1989 - 1 ABR 82/88 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.III.2.

    - "Juris"-Rn. 44]: Aus Art. 2 Abs. 1 GG herzuleitender "Anspruch auf freie Arztwahl (...)".S. zum (Grund-)Recht auf freie Arztwahl beiläufig etwa BAG 13.12.2001 - 8 AZR 131/01 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung Nr. 69 = ZTR 2002, 442 [II.2 c. - "Juris"-Rn. 27]: "Recht auf freie Arztwahl"; zuvor schon BAG 14.11.1989 - 1 ABR 82/88 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.III.2.

    133) S. zum (Grund-)Recht auf freie Arztwahl beiläufig etwa BAG 13.12.2001 - 8 AZR 131/01 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung Nr. 69 = ZTR 2002, 442 [II.2 c. - "Juris"-Rn. 27]: "Recht auf freie Arztwahl"; zuvor schon BAG 14.11.1989 - 1 ABR 82/88 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.III.2.

  • LAG Hessen, 08.01.1991 - 5 TaBV 162/90

    Betriebsrat: Widerruf der Zustimmung zu einem Personalfragebogen

    nicht durchgeführt werden, die seiner Auffassung nach rechtsunwirksam sind (BAG, Beschluss vom 14.11.1989 - 1 ABR 82/88 -).

    Angesichts der nicht eingetretenen Nachwirkung einer Kündigung der Regelungsabsprache durch den Betriebsrat ist dieser Fall nicht vergleichbar mit demjenigen, den das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 14.11.1989 ( 1 ABR 82/88) entschieden hat, in dem es ein Rechtsschutzinteresse des antragstellenden betriebsverfassungsrechtlichen Organs nicht dadurch beseitigt gesehen hat, dass dieses Organ eine Betriebsvereinbarung, deren einzelne Regelungen angegriffen wurden, habe kündigen können, da immer noch die Nachwirkung dieser Vereinbarung in Frage stehe.

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